Stoffstrombilanz: Was geht rein, was geht raus?

Von Katharina Loibl | Gepostet am 05.02.2024

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Die Stoffstrombilanz lässt sich sinnvoll für die eigene Betriebsführung nutzen.

Derzeit gilt in Deutschland noch die Stoffstrombilanzverordnung vom Dezember 2017. Die Bundesregierung(en) planen jedoch schon seit Jahren, eine neue, strengere Verordnung zu verabschieden.
Wie der Stand zum Jahresbeginn 2024 ist und wie man die Stoffstrombilanz sinnvoll für den eigenen Betrieb nutzen kann, das erfahrt Ihr in einem kurzen Frage-Antwort-Text.

Was versteckt sich denn hinter der Stoffstrombilanz?

Die Stoffstrombilanz ist nichts anderes als die Hoftorbilanz. Das heißt, es werden die N-, P- und K-Mengen, die aus dem landwirtschaftlichen Betrieb fließen, den Mengen gegenübergestellt, die in den Betrieb fließen (Abb. 1). Dafür kann man verschiedene Zeiträume betrachten: das Kalenderjahr oder das
Wirtschaftsjahr. Eventuell soll mit der neuen Verordnung auch das Düngejahr möglich sein.

Grafik: Biokreis

Was nützt mir die Stoffstrombilanz für meinen Betrieb?

Mithilfe der Stoffstrombilanz bekommt man einen sehr guten Überblick über die N-, P- und K-Nährstoffflüsse im eigenen Betrieb. Auf der Input-Seite („Zufuhr in den Betrieb“) werden innerhalb
folgender Bereiche die Nährstoffmengen erfasst: Tiere, Kraftfutter, Grundfutter, N-Bindung Leguminosen, Mineraldünger, organische Dünger inklusive Einstreu, Saatgut (Abb. 2 ). Auf der Output-Seite („Abfuhr aus dem Betrieb“) gibt es folgende Kategorien: tierische Produkte (Milch, Fleisch, Eier, Wolle), organische
Dünger, Ernteprodukte. Nach Erfassung dieser Daten kann man dann auf dem Ausdruck der Bilanz gut erkennen, in welchem Bereich die Nährstoffflüsse hoch oder niedrig sind und wo man ansetzen kann, um im eigenen Betrieb den Nährstoffhaushalt zu optimieren.

Grafik: Biokreis

Das Bilanzergebnis wird im mehrjährigen Mittel angezeigt (siehe Abb. 3). Nicht nur hohe Salden sollten dabei logischerweise vermieden werden, sondern auch dauerhaft negative Salden (unter anderem wegen Bodenfruchtbarkeit möglichst geschlossenen Nährstoffkreisläufen). Die Stoffstrombilanz hilft zudem auch, die Nährstoffausnutzung im eigenen Betrieb – sei es bei den Tieren oder auf dem Acker – zu überprüfen. Hat ein Betrieb zum Beispiel sehr wenig Nährstoffzufuhr und im Verhältnis dazu hohe Salden, sollte die
Nährstoffverwertung unbedingt genauer betrachtet werden. Je besser die Nährstoffverwertung ist, desto höher sind dann auch die Betriebseinnahmen. Betrieblich gesehen ist die Stoffstrombilanz also ein hilfreiches Tool.

Grafik: Biokreis

Welche Betriebe müssen ab 2024 die Stoffstrombilanz nach Gesetz rechnen?

Die derzeit noch gültige Stoffstrombilanzverordnung vom Dezember 2017 besagt, dass ab 2024 für das Kalenderjahr 2023 auch folgende Betriebe eine Stoffstrombilanz rechnen müssen:

  • Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb,
  • Betriebe, die die in Nummer 1 genannten Schwellenwerte unterschreiten, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird und

ABER: die Bundesregierung plant, im Laufe des ersten Halbjahres 2024 eine novellierte Stoffstrombilanzverordnung zu verabschieden. Diese würde eine etwas andere Vorgehensweise bei der Berechnung und Bewertung haben, und es würde neue Berechnungsprogramme geben. Da momentan jedoch alles noch sehr unsicher ist, macht es Sinn, die Stoffstrombilanz vorerst nicht zu rechnen. Andernfalls könnte es passieren, dass man die Bilanz zweimal im Jahr 2024 erstellen muss. Dieses vorläufige Abwarten verstößt auch nicht gegen die aktuell gültige Stoffstrombilanzverordnung:
Denn wenn man sich für den Betrachtungszeitraum „Kalenderjahr 2023“ entscheidet, dann läuft die Frist zur Erstellung der Bilanz bis zum 30.06.2024. Ab 01.07.24 sollte die Bilanz jedoch erstellt sein – es sei denn, es gibt länderspezifische, anderweitige Handhabungen.

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Katharina Loibl

Katharina Loibl ist Beraterin im Biokreis Erzeugerring Bayern.