Bundesumweltministerium fördert Maschinen
Bis Ende 2026 gibt es im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz einen
Investitionszuschuss für bodenschonende Technik auf dem Acker.
Das Bundesumweltministerium will den allgemeinen Zustand der Ökosysteme deutlich verbessern und hierfür unter anderem die Wiedervernässung von Mooren, die bodenschonende Bodenbearbeitung, die mechanische Unkrautbekämpfung, die organische Düngung sowie die insektenschonende Grünlandernte
unterstützen. Aufgrund dieser Ziele gibt es eine neue Maßnahme des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, im Rahmen derer entsprechende Maschinen gefördert werden. Umgesetzt wird die Förderung von der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Konkret wird für landwirtschaftliche Betriebe (Voraussetzung KMU: weniger als 250 Mitarbeiter:innen und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro) ein Zuschuss von 30 bis 65 Prozent auf die Nettokosten für Maschinen und Geräte gewährt. Der Gesamtumfang der Förderung bis Ende 2026 beträgt 100 Millionen Euro.
Förderberechtigt sind nicht nur klassische landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzverbände.
Priorisiert gefördert werden Maschinen und Geräte folgender Kategorien:
A.1 Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wieder vernässter oder nasser Moorböden
Für Geräte der Moorbewirtschaftung müssen Betriebe mindestens fünf Hektar nasse oder wiedervernässte Moorböden bewirtschaften. Ein Moorboden gilt nach der Richtlinie als nass, wenn der Flächenwasserstand vom 1.11. bis 30.04. des jeweiligen Jahres oberflächennah bis maximal 10 cm unterhalb der Moorbodenoberfläche und vom 1.5. bis 31.10. des jeweiligen Jahres maximal 30 cm unterhalb der Moorbodenoberfläche liegt. Abweichungen hiervon sind zu dokumentieren und zu
begründen.
Keine Priorisierung erfolgt bei den vier weiteren Kategorien:
B.1. Arbeitsgeräte für bodenschonenden Ackerbau
B.2. Arbeitsgeräte zur bodenschonenden Bodenbearbeitung bei Sonder- und Raumkulturen
B.3. Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung
B.4. Arbeitsgeräte für organische Düngung insbesondere in hängigem Gelände
B.5. Geräte zur insektenschonenden Grünlandernte
WICHTIG: Erst Antragstellung, dann Bestellung der Maschine!
Was ich tun muss:
- Voraussetzung für eine Förderung ist die Registrierung im Portal der Rentenbank unter www.rentenbank.de.
- Der erste Zeitraum für die Interessensbekundung fand bereits Ende Juli statt (ausführlicher Hinweis erfolgte unter https://unser-biokreis.de). Weitere Zeiträume für die Interessensbekundung werden im weiteren Verlauf immer wieder geöffnet. Diese werden unter www.rentenbank.de bekannt gegeben. Für die Interessensbekundung sind die Nennung der Kategorie, in welche die Maschine fällt, und das voraussichtliche Investitionsvolumen anzugeben.
- Anschließend erfolgt bei Auswahl eine Einladung seitens der Rentenbank
- Innerhalb von 45 Tagen nach der Einladung muss die eigentliche Antragstellung mit Einreichung der Unterlagen erfolgen: Die Herstellerbestätigung wird von den Herstellern ausgehändigt oder auf deren Homepages zum Download bereit stehen, Herstellerschulungen hierzu finden laut Rentenbank statt.
Eine Positivliste findet Ihr unter https://unser-biokreis.de (unser-biokreis.de/uploads/short url/kwDZKBPJmhkuzy603GCVT8kD6lI.pdf). Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 7.500 Euro. Antragstellende Unternehmen müssen seit mindestens zwei Jahren bestehen. Die Zweckbindungsfrist beträgt für landwirtschaftliche Betriebe fünf Jahre, für Lohnunternehmen drei Jahre. In diesem Zeitraum muss die Maschine genutzt und darf nicht veräußert werden. Mindestens drei Angebote müssen eingeholt und das wirtschaftlichste Angebot muss gewählt werden.
Mehr Infos zu den Voraussetzungen auch unter:
unser-biokreis.de
ank_foerderrichtlinie_agrarlandschaften_bf.pdf
www.bmuv.de/DL3306
www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/